Fischen in Wien
Das Fischereirecht im Sinne des Wiener Fischereigesetzes ist das ausschließliche Recht, in einem Gewässer (Fischwasser), auf welches sich das Recht räumlich erstreckt, Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen.
VORAUSSETZUNGEN
Grundsätzlich dürfen folgende Personen – sofern sie im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder Fischergastkarte sind – in Wien fischen:
die Fischereiausübungsberechtigten (z.B. Eigentümer eines Eigenreviers);
das Hilfspersonal der Fischereiausübungsberechtigten;
die Fischereiaufseher und
die Lizenznehmer.
Wer die Fischerei nicht in Gesellschaft des Fischereiausübungsberechtigten ausübt – das sind im Regelfall die Lizenznehmer –, muss im Besitz einer Fischerkarte (oder Fischergastkarte) und der schriftlichen Bewilligung des Fischereiausübungsberechtigten, auch Lizenz genannt, sein.