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Category: Aktuelles & Wissenswertes

Wildtierservice Wien

Wildtierservice Wien

Wenn Sie Fragen zu Wildtieren haben oder Sie ein verletztes oder ein in Not geratenes Wildtier melden wollen, wenden Sie sich bitte an das Wildtierservice Wien: Telefon: +43 1 4000-49090 E-Mail: [email protected] Erreichbarkeit: täglich (auch am Wochenende und an Feiertagen) von 7.30 bis 22 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Wildtierservice in akuten Notfällen über das Stadtservice Wien verständigen, Telefon: +43 1 4000 4018.

Kleine Fische ganz groß

Kleine Fische ganz groß

Projekt Biodiversität der Elritzen Österreichs Projekt-BeschreibungIm Oktober 2022 startete das Projekt „Biodiversität der Elritzen“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und OEAD, als Teil des Förderprogramms „Sparkling Science 2.0“.Das Projektteam wird, unter der Leitung des Naturhistorischen Museums Wien, gemeinsam mit Schüler*innen und Angelfischer*innen neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung und Vielfalt von Elritzen in Österreich gewinnen. Weiterführende Informationen unterhttp://www.sparklingscience.at/https://www.bmbwf.gv.at/ Weitere Linkswww.sparklingscience.at/biodiversitaet-der-elritzen-oesterreichs.htmlwww.nhm-wien.ac.at/forschung/mitmachen/sparklingscience/elritzenElritzen – Kleine Fische ganz groß

Wiener Fischereigesetz

Wiener Fischereigesetz

Langtitel: Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz)StF.: LGBl. Nr. 01/1948Letzte Änderung: LGBl. Nr. 72/2021; Kundamchung: 13.12.2021; Datum des Landtagsbeschlusses: 24.11.2021 Die derzeit gültige Fassung des Wiener Fischereigesetzes ist auf den Internetseite zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank – abrufbar. Landesfischereigesetze Die derzeit gültigen Fassungen der Landesfischereigesetze sind auf den Internetseiten zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter http://www.ris.bka.gv.at/Land/ abrufbar. (konsolidierte Fassungen) Niederösterreich Oberösterreich Steiermark Vorarlberg (Fischereigesetz; Bodenseefischereigesetz) Salzburg Kärnten Wien…

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Fischereifachliche Eignung

Fischereifachliche Eignung

Die fischereifachliche Eignung wird nachgewiesen durch: das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Wiener Fischereiprüfung; die Bescheinigung einer außerhalb von Wien erworbenen gleichwertigen fischereifachlichen Eignung (Fischereiprüfung, Fischerkurs, etc.); das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen gleichwertigen Berufsausbildung; die Bescheinigung einer einjährigen ununterbrochenen Berufserfahrung oder die Vorlage einer Fischerkarte oder einer gleichwertigen Berechtigung, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Inkrafttreten des Landesgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 72/2021, ausgestellt wurde. Anmerkung: [siehe dazu Wiener Fischereigesetz §28a sowie Verordnung zur Wiener Fischereiprüfung…

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Sie wollen in Wien fischen?

Sie wollen in Wien fischen?

Dann sind Sie bei uns richtig! Auf den folgenden Seiten erfahren Sie unter anderem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Wien fischen zu dürfen; wie Sie zu einer Wiener Fischerkarte kommen; was es mit der Wiener Fischereiprüfung auf sich hat. Oder Sie besuchen das Amtshaus der Stadt Wien im 20. Wiener Gemeindebezirk (1200 Wien, Dresdner Straße 73, Erdgeschoß, Zimmer E32). Wir nehmen gerne Ihre Anliegen entgegen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +43 (0)1 4000 96839. E-Mail: [email protected]

Unsere Aufgaben

Unsere Aufgaben

Schaffung und Erhaltung einer geordneten und nachhaltigen Fischereiwirtschaft in Wien Anlage und Führung des Fischereikatasters Ausstellung der Wiener Fischerkarte Schulung und Ausbildung der Fischereiaufseher