Wiener Fischerkarte
AUSSTELLUNG DER FISCHERKARTE Die Wiener Fischerkarten werden vom Wiener Fischereiausschuss ausgestellt, wobei die Antragstellenden folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: In Wien werden Fischerkarten entweder für das laufende Kalenderjahr oder für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar. Die Fischerkarte und ein amtlicher Lichtbildausweis müssen bei Ausübung der Fischerei mitgeführt und auf Verlangen den Fischereiaufsehern sowie Mitgliedern des Wiener Fischereiausschusses ausgehändigt werden. ERSTMALIGE AUSSTELLUNG DER FISCHERKARTE Der erstmalige Antrag für die Ausstellung der Fischerkarte kann persönlich im Amtshaus Dresdner Straße 73…