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Author: WFA Redaktion

Wildtierservice Wien

Wildtierservice Wien

Wenn Sie Fragen zu Wildtieren haben oder Sie ein verletztes oder ein in Not geratenes Wildtier melden wollen, wenden Sie sich bitte an das Wildtierservice Wien: Telefon: +43 1 4000-49090 E-Mail: [email protected] Erreichbarkeit: täglich (auch am Wochenende und an Feiertagen) von 7.30 bis 22 Uhr.Außerhalb dieser Zeiten können Sie das Wildtierservice in akuten Notfällen über das Stadtservice Wien verständigen, Telefon: +43 1 4000 4018.

Kleine Fische ganz groß

Kleine Fische ganz groß

Projekt Biodiversität der Elritzen Österreichs Projekt-BeschreibungIm Oktober 2022 startete das Projekt „Biodiversität der Elritzen“, gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und OEAD, als Teil des Förderprogramms „Sparkling Science 2.0“.Das Projektteam wird, unter der Leitung des Naturhistorischen Museums Wien, gemeinsam mit Schüler*innen und Angelfischer*innen neue wissenschaftliche Erkenntnisse über die Verbreitung und Vielfalt von Elritzen in Österreich gewinnen. Weiterführende Informationen unterhttp://www.sparklingscience.at/https://www.bmbwf.gv.at/ Weitere Linkswww.sparklingscience.at/biodiversitaet-der-elritzen-oesterreichs.htmlwww.nhm-wien.ac.at/forschung/mitmachen/sparklingscience/elritzenElritzen – Kleine Fische ganz groß

Wiener Fischereigesetz

Wiener Fischereigesetz

Langtitel: Gesetz betreffend das Fischereiwesen im Gebiete der Stadt Wien (Wiener Fischereigesetz)StF.: LGBl. Nr. 01/1948Letzte Änderung: LGBl. Nr. 72/2021; Kundamchung: 13.12.2021; Datum des Landtagsbeschlusses: 24.11.2021 Die derzeit gültige Fassung des Wiener Fischereigesetzes ist auf den Internetseite zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) – eine vom Bundeskanzleramt betriebene elektronische Datenbank – abrufbar. Landesfischereigesetze Die derzeit gültigen Fassungen der Landesfischereigesetze sind auf den Internetseiten zum Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) unter http://www.ris.bka.gv.at/Land/ abrufbar. (konsolidierte Fassungen) Niederösterreich Oberösterreich Steiermark Vorarlberg (Fischereigesetz; Bodenseefischereigesetz) Salzburg Kärnten Wien…

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Fischer-Gast-Karte

Fischer-Gast-Karte

Fischergastkarten des Bundeslandes Wien werden von den Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben. Sie dürfen nur ausgefolgt werden, wenn dem Fischereiausübungsberechtigten keine Verweigerungsgründe bekannt sind (ein solcher wäre z.B., dass die Person noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat). Fischergastkarten gelten für die Dauer von 30 Tagen ab Ausfolgung.

Fischereifachliche Eignung

Fischereifachliche Eignung

Die fischereifachliche Eignung wird nachgewiesen durch: das Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Wiener Fischereiprüfung; die Bescheinigung einer außerhalb von Wien erworbenen gleichwertigen fischereifachlichen Eignung (Fischereiprüfung, Fischerkurs, etc.); das Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen gleichwertigen Berufsausbildung; die Bescheinigung einer einjährigen ununterbrochenen Berufserfahrung oder die Vorlage einer Fischerkarte oder einer gleichwertigen Berechtigung, die innerhalb der letzten drei Jahre vor Inkrafttreten des Landesgesetzes, LGBl. für Wien Nr. 72/2021, ausgestellt wurde. Anmerkung: [siehe dazu Wiener Fischereigesetz §28a sowie Verordnung zur Wiener Fischereiprüfung…

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Sie wollen in Wien fischen?

Sie wollen in Wien fischen?

Dann sind Sie bei uns richtig! Auf den folgenden Seiten erfahren Sie unter anderem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um in Wien fischen zu dürfen; wie Sie zu einer Wiener Fischerkarte kommen; was es mit der Wiener Fischereiprüfung auf sich hat. Oder Sie besuchen das Amtshaus der Stadt Wien im 20. Wiener Gemeindebezirk (1200 Wien, Dresdner Straße 73, Erdgeschoß, Zimmer E32). Wir nehmen gerne Ihre Anliegen entgegen. Telefonisch erreichen Sie uns unter +43 (0)1 4000 96839. E-Mail: [email protected]

Fischen in Wien

Fischen in Wien

Das Fischereirecht im Sinne des Wiener Fischereigesetzes ist das ausschließliche Recht, in einem Gewässer (Fischwasser), auf welches sich das Recht räumlich erstreckt, Fische zu hegen, zu fangen und sich anzueignen. VORAUSSETZUNGEN Grundsätzlich dürfen folgende Personen – sofern sie im Besitz einer gültigen Fischerkarte oder Fischergastkarte sind – in Wien fischen: die Fischereiausübungsberechtigten (z.B. Eigentümer eines Eigenreviers); das Hilfspersonal der Fischereiausübungsberechtigten; die Fischereiaufseher und die Lizenznehmer. Wer die Fischerei nicht in Gesellschaft des Fischereiausübungsberechtigten ausübt – das sind im Regelfall die…

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Wiener Fischerkarte

Wiener Fischerkarte

AUSSTELLUNG DER FISCHERKARTE Die Wiener Fischerkarten werden vom Wiener Fischereiausschuss ausgestellt, wobei die Antragstellenden folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: Keine Verweigerungsgründe nach §30 Wiener Fischereigesetz (wenn z.B. die Person noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat) Nachweis der fischereifachlichen Eignung (i.e. Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Wiener Fischereiprüfung oder Bescheinigung einer in einem anderen Bundesland erworbenen gleichwertigen Eignung) In Wien werden Fischerkarten entweder für das laufende Kalenderjahr oder für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar. Die Fischerkarte und…

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Wiener Fischereiprüfung

Wiener Fischereiprüfung

Die Prüfungspflicht trifft gemäß Wiener Fischereigesetz [siehe §28a, Absatz 2] nur Personen, die sich erstmals um eine Wiener Fischerkarte bewerben. ANMELDUNG – Antrag für die Zulassung zur Fischereiprüfung Ihr Ansuchen um die Zulassung zur Fischereiprüfung können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim Wiener Fischereiausschuss einbringen. Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Führerschein, Schülerausweis) und Bekanntgabe einer Zustelladresse (Meldezettel in Kopie) wird Ihr Antrag geprüft. PRÜFUNGSBEITRAG (Kosten) Der Kostenbeitrag für Jugendliche, die zum Prüfungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet…

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