Wiener Fischerkarte

Wiener Fischerkarte


AUSSTELLUNG DER FISCHERKARTE


Die Wiener Fischerkarten werden vom Wiener Fischereiausschuss ausgestellt, wobei die Antragstellenden folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

  • Keine Verweigerungsgründe nach §30 Wiener Fischereigesetz (wenn z.B. die Person noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat)
  • Nachweis der fischereifachlichen Eignung (i.e. Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Wiener Fischereiprüfung oder Bescheinigung einer in einem anderen Bundesland erworbenen gleichwertigen Eignung)

In Wien werden Fischerkarten entweder für das laufende Kalenderjahr oder für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar. Die Fischerkarte und ein amtlicher Lichtbildausweis müssen bei Ausübung der Fischerei mitgeführt und auf Verlangen den Fischereiaufsehern sowie Mitgliedern des Wiener Fischereiausschusses ausgehändigt werden.


ERSTMALIGE AUSSTELLUNG DER FISCHERKARTE


Der erstmalige Antrag für die Ausstellung der Fischerkarte kann persönlich im Amtshaus Dresdner Straße 73 (siehe Öffnungszeiten) unter Vorlage Ihres aktuellen Meldenachweises (Meldezettel) und amtlichen Lichtbildausweises gestellt werden.

Bei Antragstellung durch Dritte (z.B. Verwandte) ist jedenfalls eine schriftliche Vollmacht und die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises der Vollmachtgeberin/des Vollmachtgebers vorzulegen.

Die Verwaltungsabgabe ist in Bar zu entrichten und beträgt für die Ausstellung einer Fischerkarte mit einjähriger Gültigkeit EUR 11,62; mit dreijähriger Gültigkeit EUR 24,70.

WICHTIG: Urkunden und Nachweise
Der Bewerber [die Bewerberin] um Ausstellung einer Wiener Fischerkarte hat sämtliche Urkunden zum Nachweis der fischereifachlichen Eignung vorzulegen. Urkunden und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind auch in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. [siehe Wiener Fischereigesetz §28a, Absatz 5]


VERLÄNGERUNG DER FISCHERKARTE


Der Zahlschein wurde Ihnen nicht zugestellt? Besuchen Sie uns im Amtshaus Dresdner Straße 73 und verlängern Sie Ihre Fischerkarte. Sollte sich Ihre Anschrift geändert haben, vergessen Sie nicht, Ihren aktuellen Meldenachweis (Meldezettel) mitzubringen. Sie haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Meldenachweis in Kopie per Post oder per E-Mail an den Wiener Fischereiausschuss zu senden. Wir schicken Ihnen umgehend den Zahlschein zu und, nach Eingang Ihrer Zahlung auf unser Konto, die Fischerkarte.

Bei online-Überweisung beträgt die Verwaltungsabgabe (inkl. Porto) für die Ausstellung einer Fischerkarte mit einjähriger Gültigkeit EUR 13; mit dreijähriger Gültigkeit EUR 26.

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