Über uns
Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien fällt das Fischereiwesen in die Zuständigkeit der Wasserrechtsbehörde (Magistratsabteilung 58). Diese ist nämlich nicht nur im Bereich des Wasserrechts, sondern auch im Agrar-, Forst- und Schifffahrtswesen tätig.
INTERESSENVERTRETUNG
Zur Vertretung der Interessen der Fischerei im Raum Wien ist der Wiener Fischereiausschuß berufen; dieser untersteht der Aufsicht der Wasserrechtsbehörde. Er hat seinen Sitz in Wien.
ORGANE
Seine Organe sind die Vollversammlung, der Vorsitzende, dessen Stellvertreter, der Geschäftsführer und zwei Kassenprüfer. Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Wiener Fischereiausschusses werden von den Fischereiausübungsberechtigten auf die Dauer von fünf Jahren nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechtes gewählt. Ihnen obliegt die Beaufsichtigung und der Schutz der Fischerei hinsichtlich sämtlicher in Wien gelegener Fischwässer.
AUFGABEN
Grundsätzlich hat der Wiener Fischereiausschuss auf eine geordnete und nachhaltige Fischwirtschaft hinzuwirken, fischereiwirtschaftliche Maßnahmen durchzuführen, überhaupt die Fischerei in jeder Hinsicht zu fördern, den Magistrat und die Landesregierung in Fischereiangelegenheiten zu beraten und zu unterstützen, sowie Gutachten zu erstatten.
Zu den Aufgaben des Wiener Fischereiausschuss zählen somit unter anderem
- die Schaffung und Erhaltung einer geordneten und nachhaltigen Fischereiwirtschaft;
- die Anlage und Führung des Fischereikatasters;
- die Ausstellung der Wiener Fischerkarte;
- die Durchführung von Fischereiprüfungen und
- die Schulung und Ausbildung der Fischereiaufseher.