Wiener Fischerkarte
AUSSTELLUNG DER FISCHERKARTE Die Wiener Fischerkarten werden vom Wiener Fischereiausschuss ausgestellt, wobei die Antragstellenden folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: Keine Verweigerungsgründe nach §30 Wiener Fischereigesetz (wenn z.B. die Person noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat) Nachweis der fischereifachlichen Eignung (i.e. Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Wiener Fischereiprüfung oder Bescheinigung einer in einem anderen Bundesland erworbenen gleichwertigen Eignung) In Wien werden Fischerkarten entweder für das laufende Kalenderjahr oder für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt. Sie sind nicht übertragbar. Die Fischerkarte und…