Fischer-Gast-Karte
Fischergastkarten des Bundeslandes Wien werden von den Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben. Sie dürfen nur ausgefolgt werden, wenn dem Fischereiausübungsberechtigten keine Verweigerungsgründe bekannt sind (ein solcher wäre z.B., dass die Person noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat). Fischergastkarten gelten für die Dauer von 30 Tagen ab Ausfolgung.