Wiener Fischereiprüfung
Die Prüfungspflicht trifft gemäß Wiener Fischereigesetz [siehe §28a, Absatz 2] nur Personen, die sich erstmals um eine Wiener Fischerkarte bewerben. ANMELDUNG – Antrag für die Zulassung zur Fischereiprüfung Ihr Ansuchen um die Zulassung zur Fischereiprüfung können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim Wiener Fischereiausschuss einbringen. Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Führerschein, Schülerausweis) und Bekanntgabe einer Zustelladresse (Meldezettel in Kopie) wird Ihr Antrag geprüft. PRÜFUNGSBEITRAG (Kosten) Der Kostenbeitrag für Jugendliche, die zum Prüfungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet…