Ausschreibung der Verpachtung
Ausschreibung der Verpachtung des Fischereipachtreviers II/3 Donaustrom, Neue Donau gemäß § 15 Wiener Fischereigesetz
Zur öffentlichen Ausschreibung gemäß § 15 Wiener Fischereigesetz gelangt die Verpachtung des Fischereipachtreviers II/3 Donaustrom, Neue Donau. Das Fischereipachtrevier wird befristet für die Dauer von 10 Jahren verpachtet. Der jährlich wertgesicherte, jährlich zu entrichtende, höchstzulässige Pachtzins beträgt EUR 46.500 netto zuzüglich Steuern (wie 20% USt., Rechtsgeschäftsgebühr) und sonstiger Entgelte.
Von der Pachtung des Fischereipachtreviers ausgeschlossen sind Personen, die keine Gewähr für die Einhaltung der ihnen obliegenden gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere jenen zu einer geordneten und nachhaltigen Bewirtschaftung eines Fischwassers, bieten oder denen – soweit es sich um physische Personen handelt – die Ausstellung einer Fischerkarte zu verweigern wäre.
Der Antrag auf Pachtung des Fischereipachtreviers II/3 Donaustrom, Neue Donau ist unter Bekanntgabe des Angebots des Pachtzinses sowie unter Anschluss eines Entwurfes der Pachtbedingungen binnen vier Wochen ab der Kundmachung gemäß § 3 Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Vorgang bei der Verpachtung der Fischerei in Pachtrevieren LGBl. Nr. 9/1949 idF LGBl. Nr. 6/2018, sohin längstens bis einschließlich 09.04.2026, bei der Magistratsabteilung 49 per E-Mail an nebenbetriebe@ma49.wien.gv.at einzubringen.
Nach Ablauf der vierwöchigen Frist wird die Magistratsabteilung 49 darüber entscheiden, welchem Bieter der Zuschlag zu erteilen ist. Hinsichtlich der Zuschlagskriterien wird auf § 6 Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend den Vorgang bei der Verpachtung der Fischerei in Pachtrevieren LGBl. Nr. 9/1949 idF LGBl. Nr. 6/2018 verwiesen.