Wiener Fischereiprüfung

Wiener Fischereiprüfung

Die Prüfungspflicht trifft gemäß Wiener Fischereigesetz [siehe §28a, Absatz 2] nur Personen, die sich erstmals um eine Wiener Fischerkarte bewerben.

ANMELDUNG – Antrag für die Zulassung zur Fischereiprüfung

Ihr Ansuchen um die Zulassung zur Fischereiprüfung können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch beim Wiener Fischereiausschuss einbringen. Unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis, Führerschein, Schülerausweis) und Bekanntgabe einer Zustelladresse (Meldezettel in Kopie) wird Ihr Antrag geprüft.



PRÜFUNGSBEITRAG (Kosten)

Der Kostenbeitrag für Jugendliche, die zum Prüfungszeitpunkt das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt EUR 25; ansonsten EUR 50.

Zusätzliche Kosten

  • Eingabegebühren (n. Gebührengesetz 1957); Antrag EUR 14,30 EUR
  • Gebührenpflichtige Beilagen (n. Gebührengesetz 1957); Legitimation EUR 3,90
  • Gebührenpflichtige Beilagen (n. Gebührengesetz 1957); Meldenachweis EUR 3,90

PRÜFUNGSTERMINE

Der Wiener Fischereiausschuss bietet laufend Prüfungstermine an. Geben Sie Ihren Wunschtermin bei der Anmeldung an – wir versuchen diesen zu berücksichtigen.

PRÜFUNGSGEGENSTAND

Gegenstand der Fischereiprüfung sind die Gewässerökologie, die Wassertierkunde, die Gerätekunde, die Weidgerechtigkeit der Fischereiausübung, sowie Grundzüge des Fischereirechtes und der einschlägigen Rechtsvorschriften. Es sind jeweils zehn Fragen aus den oben genannten Prüfungsgebieten zu beantworten.

LERN- UND PRÜFUNGSUNTERLAGEN

Bei schriftlicher und elektronischer Anmeldung werden Ihnen die Lern- und Prüfungsunterlagen (Leitfaden) zugeschickt, sobald der Prüfungsbeitrag auf unserem Konto verbucht wurde. Bei persönlicher Anmeldung wird Ihnen der Leitfaden ausgehändigt.

Angel- und Daubelfischerei in Wien – Ein Leitfaden
2022 (4. Auflage; überarbeitet; S. 128 )

PRÜFUNGSVERFAHREN – Single Choice (strikt eine gültige Antwort aus mehreren)

Die zweistündige Fischereiprüfung findet in Form eines schriftlichen Single-Choice-Tests statt, wobei es zu jeder Frage vier Antwortmöglichkeiten gibt, von denen jeweils nur strikt eine Antwort die richtige Lösung darstellt. Im Falle von Mehrfachantworten gilt die Frage jedenfalls als nicht richtig beantwortet!

PRÜFUNGSZEUGNIS

Die Auswertung der Prüfungsfragen erfolgt unmittelbar nach der Prüfung durch die Prüfungskommission. Die Prüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet mindestens 6 Fragen und insgesamt mindestens 40 Fragen richtig beantwortet sind. Über den Prüfungserfolg wird der Kandidatin beziehungsweise dem Kandidaten unmittelbar nach der Prüfung ein Zeugnis über die fischereifachliche Eignung ausgestellt.

Verordnung zur Wiener Fischereiprüfung

Langtitel: Verordnung der Wiener Landesregierung betreffend die Fischereiprüfung
Die gesamte Rechtsvorschrift kann hier eingesehen werden.

Kommentare sind geschlossen.